Der (Wieder)Eintritt

Unsere Tür steht für Sie offen!

Seht, welch eine Liebe hat uns der Vater erwiesen, dass wir Gottes Kinder heißen sollen - und wir sind es auch! Darum kennt uns die Welt nicht; denn sie kennt ihn nicht.


1. Johannes 3,1

Informationen und Hinweise zum (Wieder)Eintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich (wieder) in die Kirche eintreten will?

Der Weg (zurück) in die Kirche führt in Westfalen in der Regel über Ihre Kirchengemeinde Hemmerde-Lünern. Wenn Sie sich diesen Schritt überlegen, dann sprechen Sie einen unserer Pfarrer an.

Wir unterstützen Sie gerne!

Gibt es noch eine andere Möglichkeit zum (Wieder)Einritt?

Ja. Der Kirchenkreise Unna bietet eine Eintrittsstellen an. Dies tun andere Kirchekreise auch. Diese liegen meist zentral. Dort können Sie die notwendigen Vorgespräche führen und in die Evangelische Kirche von Westfalen eintreten.

Was ist, wenn ich zu einer anderen Gemeinde mehr Kontakt habe als zu meiner eigentlichen Heimatgemeinde?

Wenn Sie eine besondere Bindung an eine andere als Ihre Wohnsitzgemeinde haben und nach den örtlichen Verhältnissen auch dort am Gemeindeleben teilnehmen können, können Sie als Ausnahmeregelung die Aufnahme in dieser "Wunschkirchengemeinde" beantragen. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht.

Werde ich beim Wiedereintritt noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Wiedereintrittswillige nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werde Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Als Täufling lernen Sie so den christlichen Glauben näher kennen.

Werde ich geprüft, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Zumeist nicht. Vorgesehen sind in der Regel nur ein Gespräch mit einem Pfarrer sowie der Besuch eines Gottesdienstes mit Teilnahme am Abendmahl. Aber natürlich sollten Sie sich vorher schon fragen, wie ernst Sie es mit der Kirche meinen.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es wünschen, kann Ihr Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

Sofern Sie den Pfarrern nicht persönlich bekannt ist, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben.
Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über Ihren Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst Ihre Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?

Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner).
In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind.
Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich.

Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.

Gemeindebüro

Anschrift:

Lünerner Kirchstr. 10
59427 Unna

Telefon: 02303 539416
Telefax: 02303 539417
E-Mail: un-kg-hem-lue@kk-ekvw.de

Wiedereintrittsstelle KK Unna

Wiedereintrittsstelle in der Evangelischen Stadtkirche Unna

Pfarrer Jörg-Uwe Pehle
Kirchplatz
59423 Unna
Tel.: 02303 13378

dienstags 16:00 bis 18:00 Uhr und
samstags 11:00 bis 13:00 Uhr

andere Eintrittsstellen in die evangelischen Kirche von Westfalen

Eintrittsstellen der eKvW