Pate werden – ein schönes Amt

Neuregelungen der Landeskirche zum Patenamt

Wie viele Paten brauche ich eigentlich, damit mein Kind getauft werden kann? Und müssen alle evangelisch oder überhaupt in der Kirche sein? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt die Broschüre "Mein Patenamt". Hintergrund ist die Neuregelung dieses Amtes in der Evangelischen Kirche von Westfalen.

Bislang galt, dass mindestens ein Pate evangelisch sein musste. Das soll auch weiterhin die Regel sein. Findet sich aber trotz intensiver Bemühungen kein evangelischer Pate, gilt künftig: Mindestens ein Pate muss einer der elf Kirchen mit gegenseitiger Taufanerkennung angehören ("Magdeburger Erklärung"). In Ausnahmefällen können Kinder in Zukunft auch ohne Paten getauft werden. Dafür muss aber mindestens ein Elternteil evangelisch sein.

Mit den von der Landessynode beschlossenen Änderungen soll der "veränderten gesellschaftlichen und kirchlichen Wirklichkeit Rechnung getragen" und gleichzeitig das Patenamt gestärkt werden. Der Regelfall sieht ab jetzt so aus: Es gibt mindestens eine Patin oder einen Paten. Sie sollen der evangelischen Kirche angehören, sie müssen aber auf jeden Fall Mitglied einer Kirche sein, die die Magdeburger Erklärung unterzeichnet hat.

Bei Bedarf unterstützt der Pfarrer oder die Pfarrerin die Eltern bei der Suche nach geeigneten Paten. Bleibt das erfolglos, kann das Kind ausnahmsweise mit Zustimmung des Presbyteriums doch getauft werden. Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil ist evangelisch.

Alle Informationen zum Patenamt gibt es auch im Internet. Unter www.mein-patenamt.de sind sämtliche Informationen übersichtlich geordnet und zusammengefasst. Die Broschüre kann als Einzelexemplar kostenlos bestellt werden beim Evangelischen Presseverband für Westfalen und Lippe sowie im Internet: www.shop-ekvw.de

Die Magdeburger Erklärung

Am 29. April 2007 haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die katholische Kirche, orthodoxe und altorientalische Kirchen sowie Freikirchen in Deutschland eine förmliche Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand in einem ökumenischen Gottesdienste im Magdeburger Dom statt.