Schmetterlingsfeld

Auf dem Schmetterlingsfeld haben Eltern die Möglichkeit, ihr nicht lebensfähiges Kind (Tot- und Fehlgeburten) zu bestatten. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre.

Reihengrabstätten

Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen

In der Reihengrabstätte wird in Grabfeldern der Reihe nach bestattet. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre für Erdbestattungen und für Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Nach dieser Zeit kann das Nutzungsrecht an der Grabstätte nicht verlängert werden. Die Grabstätte kann individuell gestaltet werden.

Wahlgrabstätten

Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen

Eine Wahlgrabstätte kann in Lage und Größe ausgewählt werden. Die Ruhezeit
einer Wahlgrabstätte beträgt 30 Jahre für Erdbestattungen und für Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann verlängert werden. Der Erwerber (Nutzungsberechtigte) kann die Grabstätte selbst gestalten.
Das Aufstellen von Grabsteinen oder Skulpturen muss zuvor durch die Friedhofsverwaltung genehmigt werden.

Pflegefreie Grabstätten

Eine Grabpflege ist für manchen aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Hinzu kommt, dass die Pflege einer Grabstätte im Alter häufig sehr beschwerlich ist. Eine pflegefreie Grabstätte kommt auch denen entgegen, die ihre Angehörigen nicht mehr mit der Grabpflege betrauen können oder wollen. Der Ev. Friedhof bietet verschiedene Formen von Grabstätten an, die durch die Kirchengemeinde gepflegt bzw. unterhalten werden. Erdgrabstätten werden 30 Jahre, Urnengrabstätten 20 Jahre gepflegt.

Reihengemeinschaftsgrabstätten im Rasen

Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen

Die Rasengräber bieten einerseits die Möglichkeit einer würdigen Bestattung, andererseits entfällt jegliche Pflege durch Angehörige. Die Unterhaltung erfolgt durch die Friedhofsträgerin. Jedes Grab erhält eine schlichte Natursteinplatte, die mit dem Namen der oder des Verstorbenen und dem Geburts- und Sterbejahr versehen ist. Auf dem Friedhof wurde für diese Bestattungsform ein Platz geschaffen, der einlädt zum Gedenken und Ausruhen.

Sonderwahlgrabstätten im Wahlgrabfeld

Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen

Um besonders Ehepartnern die Möglichkeit zu geben, nebeneinander bestattet zu werden, wurde auf dem Friedhof diese Grabart geschaffen. Die Unterhaltung erfolgt durch die Friedhofsträgerin. Die Grabstätte kann für 30 Jahre oder bei Urnenbeisetzungen für 20 Jahre erworben werden. Bei Beilegung des Partners wird die Grabstätte um die jeweilige Ruhezeit verlängert. Auf zwei Natursteinplatten stehen die Namen sowie das Geburts- und Sterbejahr. Die Erdgrabstätten werden mit Rasen begrünt. Urnenwahlgrabstätten werden mit bodendeckenden Pflanzen begrünt. Trauergrüße können direkt auf die Grabstätte gelegt werden.

Baumfeld für Urnenbeisetzungen

Immer mehr Menschen äußern den Wunsch nach individuellen Bestattungsmöglichkeiten. Bei Urnenbeisetzungen an einem Baum finden die Verstorbenen unter den schützenden Zweigen eines Baumes ihre letzte Ruhe.
24 Urnen werden, der Reihe nach, um einen Baum beigesetzt. Zum Gedenken werden die Namen der Verstorbenen sowie Geburts- und Sterbejahr auf einer Steele angebracht. Ehe- und Lebenspartner können eine zweistellige Grabstätte an einem Baum erwerben. 24 zweistellige Grabstätten liegen um einen Baum. Für jedes zweistellige Grab werden die Namen der Verstorbenen sowie Geburts- und Sterbejahr auf die Stele gebracht. Mit einer Stele wurde für diese Bestattungsform ein Platz geschaffen, der zum Gedenken und Ausruhen einlädt. Hier können Trauergrüße für die Verstorbenen abgelegt werden.

Kontakt

Friedhofsträgerin

Evangelische Kirchengemeinde Hemmerde-Lünern
Gemeindebüro Lünern
Lünerner Kirchstraße 10
59427 Unna-Lünern
Tel.: 0 23 03 53 94 16
Fax: 0 23 03 53 94 17
E-Mail: un-kg-hem-lue@kk-ekvw.de

 

Friedhofsverwaltung

Kreiskirchenamt Unna
Mozartstraße 18 - 20
59423 Unna
Tanja Spur (Ansprechpartnerin)
Montag - Freitag: 9:00 - 13:00 Uhr
Tel.: 0 23 03 28 81 47
Fax: 0 23 03 28 81 57
E-Mail: tanja.spur@kk-ekvw.de

Bezüglich der Ruhezeiten, der Nutzungsrechte, der Verlängerungsmöglichkeiten und der Gestaltungsformen bitten wir direkt die Friedhofsverwaltung anzusprechen, damit eine individuelle Beratung durchgeführt werden kann.