Wenn Sie sich selbst oder eines ihrer Kinder zur Taufe anmelden möchten, dann wenden Sie sich an das Gemeindebüros oder an einen der Gemeindepfarrer.
Taufen sind in unserer Gemeinde in der Regel an jedem 3. Sonntag in der Kirche Lünern und am 4. Sonntag in der Kirche in Hemmerde.
Im Gemeindebüro können Sie die genauen Termine erfragen und die Taufe anmelden. Der zuständige Pfarrer setzt sich mit Ihnen in Verbindung und besucht Sie zum Taufgespräch.
Grundsätzlich ist jeder Mensch zur Taufe eingeladen. In der Regel werden Kinder getauft, oft noch im ersten Lebensjahr. Die Taufe von Kindern und Erwachsenen ist aber in jedem Alter möglich.
Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den Taufbefehl Jesu Christi zurück ( Mt. 28 ).
Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen.
Der Erwachsenentaufe geht eine Unterweisung durch einen Pfarrer voran.
Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst in der Kirche gefeiert. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auch zu Hause, in Krankenhäusern und Kliniken getauft werden.
Die Taufen werden in "normale" Gottesdienste integriert. In diesen sind Video- und Fotoaufnahmen gem. Presbyteriumsbeschluss nicht erwünscht. Die Pfarrer stehen gerne nach dem Gottesdienst für Erinnerungsbilder zur Verfügung.
Die Patinnen/Paten verantworten mit den Eltern die Taufe für die noch nicht religionsmündigen Kinder. Sie sind Taufzeugen und übernehmen Mitverantwortung für die christliche Erziehung der Kinder.
In der Regel werden zwei Patinnen/Paten für ein Kind gesucht. Sie müssen beide einer christlichen Kirche angehören und mindestens eine Patin/ein Pate soll der evangelischen Kirche angehören.
Wenn für einen Menschen, besonders für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jeder Christ taufen. Voraussetzung ist, dass der Täufling oder die Eltern dies wünschen. Diese „Nottaufe" ist danach der zuständigen Kirchengemeinde mitzuteilen.
Eine einmal gültig vollzogene Taufe wird von den großen Kirchen überall auf der Welt gegenseitig anerkannt. Kirchenrechtlich beginnt mit der Taufe die Mitgliedschaft in der Kirche in der ein Mensch getauft wurde. Sie verliert ihre Gültigkeit aber auch nicht beim Wechsel in eine andere Konfession oder beim Kirchenaustritt. Sie kann also nicht wiederholt werden.
Die Taufe eines Kindes soll zurückgestellt werden
Pfarrer Volker Jeck
Lünerner Kirchstr. 4
59427 Unna
Tel.: 02303 4370
E-Mail: volker.jeck
@ kk-ekvw.de
Pfarrer Gerhard Ebmeier
Hemmerder Dorfstr. 72a
59427 Unna
Tel.: 02308 9308955
E-Mail: gerhard-dieter.ebmeier @ kk-ekvw.de